Kosten
Allgemeines
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin (Fachrichtung Verhaltenstherapie) bin ich ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eingetragen. Dies ermöglicht mir die Abrechnung mit der Beihilfe und vielen privaten Kostenträgern.
Der Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie geht in der Regel ein Antragsverfahren voraus. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Kostenträger nach den jeweils gültigen Bestimmungen und notwendigen Formalitäten. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie dann, nach entsprechender Bewilligung, bei Ihrer Versicherung zur Kostenerstattung einreichen können. Mein Honorar richtet sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
Die kognitive Verhaltenstherapie ist als Richtlinienverfahren Bestandteil des Leistungskataloges der Beihilfe und (nach entsprechender Bewilligung) erstattungsfähig. Die erforderlichen Formulare zur Antragstellung, die sie auch gerne bereits zum ersten Termin mitbringen können, erhalten Sie auf Anfrage bei der Beihilfestelle.
Beihilfeberechtigte verfügen meist über eine zusätzliche private Krankenversicherung. In der Regel schließt sich diese der Befürwortung der Psychotherapie durch die Beihilfestelle an und übernimmt den vertraglich vereinbarten Kostenanteil. Es empfiehlt sich dennoch, vorab auch mit der privaten Krankenversicherung Kontakt aufzunehmen und zu erfragen, unter welchen Bedingungen die anteiligen Kosten übernommen werden.
Private Krankenversicherung
Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen, im konkreten Einzelfall ist dies aber von Ihren Versicherungskonditionen abhängig.
Die Regelungen der privaten Krankenversicherungen sind uneinheitlich und reichen von der vollen Kostenübernahme über bestimmte Jahreskontingente (z.B. 20 Sitzungen pro Jahr) bis hin zum Leistungsausschluss für Psychotherapie. Es ist daher in jedem Fall sinnvoll, sich vor dem ersten Gespräch bei Ihrer Versicherung über die genauen Modalitäten zu informieren.
Selbstzahler
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie, Beratung oder Coaching selbst zu tragen. Das hat den Vorteil, dass in diesem Fall jegliche Antragsformalitäten für Sie entfallen. In bestimmten Situationen (z.B. bevorstehende Verbeamtung, Wechsel in eine private Krankenversicherung, Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebens-versicherung) kann dies durchaus sinnvoll sein, da Ihnen keine Nachteile dadurch entstehen, dass Daten an Kostenträger übermittelt werden. Die Gebühr für eine psychotherapeutische Einzelsitzung (50 min.) beträgt derzeit nach GOP 100,55 €.
Gesetzliche Krankenversicherung
Als Inhaberin einer Privatpraxis kann ich im Normalfall nicht mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Ausfallhonorar
Sollten Sie eine vereinbarte Sitzung einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um möglichst frühzeitige Absage, aber bis spätestens 48 h vorher. Bei kurzfristigen Absagen (< 48 h) muss ich Ihnen die Sitzung anteilig (50%) berechnen, da ich den Termin i.d.R. nicht anderweitig vergeben kann. Bei Nichterscheinen ohne Absage stelle ich das volle Honorar in Rechnung. Die Kosten werden von den Versicherungen leider nicht erstattet und müssen deshalb von Ihnen selbst getragen werden.
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin (Fachrichtung Verhaltenstherapie) bin ich ins Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eingetragen. Dies ermöglicht mir die Abrechnung mit der Beihilfe und vielen privaten Kostenträgern.
Der Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie geht in der Regel ein Antragsverfahren voraus. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei Ihrem Kostenträger nach den jeweils gültigen Bestimmungen und notwendigen Formalitäten. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie dann, nach entsprechender Bewilligung, bei Ihrer Versicherung zur Kostenerstattung einreichen können. Mein Honorar richtet sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beihilfe
Die kognitive Verhaltenstherapie ist als Richtlinienverfahren Bestandteil des Leistungskataloges der Beihilfe und (nach entsprechender Bewilligung) erstattungsfähig. Die erforderlichen Formulare zur Antragstellung, die sie auch gerne bereits zum ersten Termin mitbringen können, erhalten Sie auf Anfrage bei der Beihilfestelle.
Beihilfeberechtigte verfügen meist über eine zusätzliche private Krankenversicherung. In der Regel schließt sich diese der Befürwortung der Psychotherapie durch die Beihilfestelle an und übernimmt den vertraglich vereinbarten Kostenanteil. Es empfiehlt sich dennoch, vorab auch mit der privaten Krankenversicherung Kontakt aufzunehmen und zu erfragen, unter welchen Bedingungen die anteiligen Kosten übernommen werden.
Private Krankenversicherung
Die Kosten für Psychotherapie werden in der Regel von den privaten Krankenversicherungen übernommen, im konkreten Einzelfall ist dies aber von Ihren Versicherungskonditionen abhängig.
Die Regelungen der privaten Krankenversicherungen sind uneinheitlich und reichen von der vollen Kostenübernahme über bestimmte Jahreskontingente (z.B. 20 Sitzungen pro Jahr) bis hin zum Leistungsausschluss für Psychotherapie. Es ist daher in jedem Fall sinnvoll, sich vor dem ersten Gespräch bei Ihrer Versicherung über die genauen Modalitäten zu informieren.
Selbstzahler
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, die Kosten für eine Therapie, Beratung oder Coaching selbst zu tragen. Das hat den Vorteil, dass in diesem Fall jegliche Antragsformalitäten für Sie entfallen. In bestimmten Situationen (z.B. bevorstehende Verbeamtung, Wechsel in eine private Krankenversicherung, Abschluss einer Berufsunfähigkeits- oder Lebens-versicherung) kann dies durchaus sinnvoll sein, da Ihnen keine Nachteile dadurch entstehen, dass Daten an Kostenträger übermittelt werden. Die Gebühr für eine psychotherapeutische Einzelsitzung (50 min.) beträgt derzeit nach GOP 100,55 €.
Gesetzliche Krankenversicherung
Als Inhaberin einer Privatpraxis kann ich im Normalfall nicht mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.
Ausfallhonorar
Sollten Sie eine vereinbarte Sitzung einmal nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie um möglichst frühzeitige Absage, aber bis spätestens 48 h vorher. Bei kurzfristigen Absagen (< 48 h) muss ich Ihnen die Sitzung anteilig (50%) berechnen, da ich den Termin i.d.R. nicht anderweitig vergeben kann. Bei Nichterscheinen ohne Absage stelle ich das volle Honorar in Rechnung. Die Kosten werden von den Versicherungen leider nicht erstattet und müssen deshalb von Ihnen selbst getragen werden.